Samstag, 7. September 2013

Der Hammer war da.



Nachdem wir vergangene Woche Freitag auf Nachfrage, ob denn bei weiteren Planung noch etwas zu berücksichtigen, erfahren haben, dass ein Antrag auf Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz für den Abbruch notwendig sei, konnten wir nun dank der schnellen Bearbeitung zumindest die restlichen Abbruch-Arbeiten durchführen und Mauern und Bodenplatten dem "Hammer" übergeben. Naja, bis auf die kleine Montage-Grube in der Garage, die wir vorsichtshalber noch belassen haben,bevor noch ein schlauer Schlumpf auf die Idee kommt, das wäre schon Aushub für die Fundamente....

Wo vorher mal ein Schuppen war, steht nun ein Bagger da.

An dieser Stelle auch noch mal den besten Dank an die Damen und Herren, sowohl von der unteren als auch der oberen Denkmalschutzbehörde! Der Abbruch war jetzt nur möglich, weil hier unkompliziert, mit Verstand, Routine und Verständnis der Antrag einfach bearbeitet wurde - auch der Urlaub der eigentlich direkt zuständigen Bearbeiterin war bei diesen Behörden kein Problem.

Kleiner Tip für zukünftige Bauherren: auch wir haben lange vorab im Bayern-Viewer geschaut, ob Verdachtsflächen für Bodendenkmäler im Baugebiet vorliegen - es waren keine eingetragen, daher für uns die Überraschung, einen Antrag stellen zu müssen. Die zuständigen Behörden haben aber die genaueren und letztlich entscheidenden Listen vorliegen. Vielleicht also zur Sicherheit da mal kurz nachhören.

Von der Bauleitplanung immer noch nur die Aussage: "Ich kann Ihnen nichts sagen". Und: "Das ist schon mehr gesagt, als ich sagen kann". Und: "Das kann doch nicht wahr sein! Ich glaube es nicht! Sie haben doch erst gestern angerufen! Wir könnten viel schneller arbeiten, wenn Sie uns nicht dauernd von der Arbeit abhalten!" Zustände sind das....

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen